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Zwangsstörungen
Zu den Hauptmerkmalen gehören wiederkehrende quälende, zwanghafte Gedanken und Phantasien oder
beeinträchtigende Handlungen, die viel Zeit in Anspruch nehmen und mit starkem Leidensdruck verbunden sind.
Diese Störungen zählen zu den Angststörungen da Zwangsgedanken zu deutlicher Angst und Irritation führen
und Zwangshandlungen dazu dienen, starkes Unbehagen und Angstgefühle zu reduzieren.
Zwangsstörungen kommen seltener vor als andere Angststörungen wie z. B. Phobien.
Sie sind bei Männern und Frauen gleich häufig; die Probleme beginnen meist im jugendlichen
oder frühen Erwachsenenalter, können aber schon in der Kindheit auftreten.
Ein chronischer, schwankender Verlauf wird häufig beobachtet; diese Störung beeinträchtigt
häufig berufliche und soziale Funktionen der Betroffenen.
Betroffene Personen wurden häufig in ihrer Erziehung mit starren Regeln,
Normen und Geboten konfrontiert und für Verletzungen dieser Regeln streng bestraft.
Das erste Auftreten von Zwangssymptomen ist oft mit persönlichen Belastungsfaktoren verbunden,
später hängen Symptomverschlechterungen auch damit zusammen.
Auslöser können möglicherweise auch Gefühle und Erfahrungen sein, die für die betroffene Person
aus verschiedensten Gründen als Tabu gelten und die im persönlichen Wertesystem nicht einzuordnen sind,
bzw. als unlösbar und unbewältigbar erscheinen.
Die häufigsten Zwangsgedanken betreffen Befürchtungen, sich infiziert oder beschmutzt zu haben
(z.B. Händeschütteln, Blut oder Kot berühren) andere verletzt oder zuwenig geschützt zu haben (z.B. Verkehrsunfall)
oder wichtige Handlungen (z.B. Reparaturen, Bedienung von Geräten) vergessen zu haben,
das starke Bedürfnis, eine ganz bestimmte Ordnung einzuhalten oder beängstigende Impulse und Phantasien,
wie nahestehende Personen (z.B. Kinder oder Partner) zu töten oder zu quälen,
tabuisierte sexuelle Handlungen oder obszöne Aussagen zu tätigen (z. B. Kombination von Pornographie und religiösen Belangen)
Diese Gedanken und Phantasien haben selten einen direkten Bezug zu aktuellen Lebensproblemen,
sie sind meist von Gefühlen von Scham und Schuld oder der Angst, verrückt zu sein, begleitet.
Die phantasierten Handlungen werden, auch wenn die Impulse als besonders stark empfunden werden,
niemals ausgeführt.
Zwangshandlungen sind sich wiederholende Verhaltensweisen, zu denen sich die Betroffenen gezwungen
fühlen um ein starkes Unwohlsein und Unruhe zu reduzieren und befürchtete Ereignisse zu vermeiden.
Die häufigsten Zwangshandlungen sind Waschen, Putzen, Zählen, Kontrollieren, Ordnen, Wiederholen
und zur eigenen Beruhigung das Erbitten von entlastenden Aussagen durch andere Personen oder das
Studieren von Informationsquellen zum selben Zweck.
Diese Handlungen können mit viel Aufwand verbunden sein (z. B. Körperreinigung mehrmals täglich,
Gebrauch von großen Mengen an Putzmitteln).
Das nähere Umfeld ist oft gezwungen, darauf einzugehen oder Regeln einzuhalten,
was häufig zu beruflichen und sozialen Problemen führt.
Die Diagnose einer Zwangsstörung wird gestellt, wenn folgende Kriterien zutreffen:
Es bestehen Zwangsgedanken und/oder Zwangshandlungen
Gedanken:
- wiederkehrend und anhaltend mit Impulsen oder Phantasien, die als der Person völlig fremd und störend empfunden werden und Unbehangen oder Angst hervorrufen
- diese Vorstellungen betreffen nicht nur real existierende Probleme der betroffenen Person
- die Person versucht, die Gedanken und Impulse zu unterdrücken oder mit Handlungen oder anderen Gedanken gegenzusteuern
- die Betroffenen erkennen, dass die Zwangsgedanken aus der eigenen Vorstellungswelt entspringen (keine Stimmen von außen)
Handlungen:
-
wiederholte Aktivitäten wie Kontrollieren, Reinigen, Ordnen und/oder
regelmäßige kognitive Abläufe wie Zählen, Rezitieren, ritualisiertes Wiederholen von Wörtern
wozu sich die Betroffenen aufgrund der Zwangsgedanken oder selbstauferlegten Regeln gezwungen fühlen
-
die Zwangshandlungen oder gedanklichen Abläufe dienen dazu, sich von Unwohlsein oder Spannung zu befreien
und befürchteten Ereignissen vorzubeugen
-
dieses Verhalten ist deutlich übertrieben und steht in keinem Bezug zu realen Bedrohungen.
-
im Verlauf der Störung hat die Person erkannt und eingesehen, dass die Handlungen übertrieben oder unbegründet sind.
(Ausnahme: bei Kindern!)
-
die Gedanken und Handlungen stellen eine erhebliche Beeinträchtigung im Alltag dar,
werden als belastend empfunden und sind zeitaufwändig (dauern länger als eine Stunde täglich)
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